Begehbares Glas schafft neue Raumerfahrungen
Glasböden oder gläserne Treppenstufen erweitern Räume in die Vertikale. Durchblicke nach oben oder unten erschließen neue Blickwinkel und sorgen für mehr Helligkeit und Durchlässigkeit. Nicht zuletzt ist es eine besondere Erfahrung, über Glas zu laufen. Angst vor Abstürzen braucht man dabei nicht zu haben: Ob als Fußbodenbelag, als tragendes Element oder als Treppe: Begehbares Glas wie Lite-Floor sorgt durch seine spezielle Konstruktion für die nötige Sicherheit.
Begehbares Glas kann im Innenbereich sowohl ästhetische als auch raumbildende Funktionen übernehmen. Glasböden können mehr Licht in darunter liegende Räume wie Souterrains leiten und für diese zugleich als Oberlicht funktionieren. Als Durchbrüche oder „Glasaugen“ setzen kleinere Glasflächen reizvolle Akzente und erlauben temporäre Einblicke. Wem der Nervenkitzel zu groß ist, der wählt Glas, das farbig, matt oder bedruckt ist und so zugleich Transparenz und Helligkeit, aber auch Sichtschutz bietet. Eine reizvolle Variante sind gläserne Bodenfliesen, die auf einen bestehenden Boden aufgebracht werden. Ihr Glanz und ihre Leuchtkraft verleihen Räumen Tiefe. Luftig leicht in die Höhe steigen kann man auf Stufen aus Glas. So lässt sich auch die Großzügigkeit von Eingangsbereichen oder Fluren erhalten. Außergewöhnliche Effekte erzielt man mit dem Einsatz hinterleuchteter Gläser. Die Leuchtwirkung entsteht durch das Anbringen von LED-Lichtleisten am Glas. So kann man z. B. Treppen zu spektakulären Lichtobjekten machen oder dem Glasboden zu einem einzigartigen Auftritt verhelfen. Für eine zurückhaltende Gestaltung eignen sich matte oder opake Gläser. Ausdrucksstarke Farben können beispielsweise durch die Verwendung durchgefärbter Gläser oder farbiger Folien erzielt werden.


Lite-Floor ist ein Verbund-Sicherheitsglas mit einer rutschhemmenden Beschichtung, das aus mindestens drei Einzelscheiben besteht, die mit einer hochreißfesten Folie miteinander verbunden sind. Diese Folie kann auch farbig sein und so gestalterische Funktion übernehmen. Für das begehbare Glas liegt eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung vor, die Bauherren ein oft kosten- und zeitintensives Beantragen einer Zustimmung im Einzelfall erspart.